Am 1.10. tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Unsere Werkstätten & Wohnhäuser werden darin diskriminiert.
Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung werden mit Pflegeeinrichtungen gleichgesetzt. Demzufolge gelten bei Die Ostholsteiner Reglementierungen, die nach unserem Dafürhalten eine Form der Diskriminierung darstellen:
Alle Mitarbeiter*innen in unseren Werkstätten müssen permanent eine FFP2-Maske tragen und sich dreimal die Woche testen lassen. – Dies ist an keiner vergleichbaren Arbeitsstätte in Deutschland sonst der Fall!
Für unsere Wohnstätten gilt Ähnliches: Überall und immer, in Küchen, Gemeinschaftsräumen und Fluren, nur mit Ausnahme des privaten Zimmers, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Im eigenen Zuhause also. Sobald unsere Bewohner*innen zum Einkaufen gehen, zum Sport oder in Restaurants, ist hingegen keinerlei Schutz nötig. Das muss als skurrile Benachteiligung empfunden werden!
Wir sind selbstverständlich zu Schutzmaßnahmen vor dem Virus bereit. Menschen mit Beeinträchtigung dürfen aber auf keinen Fall als „Sonderfall“ eingestuft werden, es geht um Gleichbehandlung, um Inklusion. Wir drängen darauf, das IfSG dahingehend dringend und zeitnah zu ändern.