Selbstvertretung

Dieses Recht steht im Gesetz.
Menschen mit Beeinträchtigungen haben das Recht, dass ihre Interessen vertreten werden.
Dafür gibt es Mitwirkungs-Gremien.
Das sind Gruppen, die sich für Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzten.

 

Für Werkstätten gibt es die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Abgekürzt nennt man das so: WMVO.
Diese Verordnung regelt die Rechte und Pflichten der Werkstatt-Räte.

 

Auch für Menschen die in einem Wohn-Haus leben gibt es ein Mitwirkungs-Recht.
Dieses Gesetzt heißt: Selbst-Bestimmungs-Stärkungs-Gesetz.
Und abgekürzt nennt man es so: SbStG.

 

Die Ostholsteiner fördert die Mitwirkung von Menschen mit Beeinträchtigungen.