ARBEIT IM ERSTEN ARBEITSMARKT
Inklusionsunternehmen haben einen doppelten Auftrag: Sie integrieren anerkannte schwerbehinderte Menschen in den Arbeitsmarkt und müssen sich gleichzeitig – wie jedes andere Unternehmen – mit ihren Produkten und Dienstleistungen am Markt behaupten. Inklusionsunternehmen werden übrigens nicht subventioniert, sondern erhalten einen Nachteilsausgleich, der allen Arbeitgebern in allen Branchen des Ersten Arbeitsmarktes offen steht, wenn Sie Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.
Charakteristisch für Inklusionsunternehmen sind:
- Zugehörigkeit zum Ersten Arbeitsmarkt und somit Angebot sozialversicherungspflichtiger Dauer-Arbeitsplätze unter den allgemein üblichen Arbeitsmarktbedingungen
- Markt- und Qualitätsorientierung
- Mindestens 30% der Arbeitsplätze sind Menschen mit Schwerbehinderungen vorbehalten
- Gemeinsames Arbeiten von behinderten und nicht-behinderten Arbeitnehmer*innen
- Besondere Unterstützungsangebote für beeinträchtigte Mitarbeiter*innen
Das Inklusionsunternehmen von Die Ostholsteiner – die OSTHOLSTEINER DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT (OHDG) mit ihren Unterbereichen WALK-Naturdienstleistungen, LICHTBLICK-Kino, STADTCAFÉ-Oldenburg und Hotel SEELOGE – ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das schwerbehinderte Menschen dauerhaft in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen anstellt.
Inklusions-Arbeitsplätze können wir anbieten in den Bereichen:
- Gebäude-, Glas- & Sonderrreinigung
- Hausmeister-Service
- Garten- und Landschaftsbau
- Naturschutzdienstleistungen
- Gastronomie
- Kino
- Hotel
Wir freuen uns stets über neue Aufträge, Kund*innen und Mitarbeiter*innen – sprechen Sie uns an!